+971 528 428 631 Dario Mujcin
+971 522 093 122 Marius Alexander Walter
[email protected]
Arqon Consulting L.L.C.
Tamani Arts Building
Office 1557
Business Bay
Dubai, UAE
In den VAE und Dubai gibt es drei Gerichtsbarkeiten für Unternehmen – das Mainland, Freezones und Offshore-Gebiete. Wir beraten Sie, wo die Gründung für Ihr beabsichtigtes Vorhaben am meisten Sinn macht. Von der Gründung einer Offshore Firma raten wir allerdings ab, da es äußerst schwierig ist, hierfür ein Firmenbankkonto zu erhalten.
Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in Dubai hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Firmenform, Lizenzgebühren, behördlichen Genehmigungen, Anzahl der Visa usw. ARQON unterbreitet Ihnen ein Angebot, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Lebenshaltungskosten liegen in Dubai leicht über dem europäischen Durchschnitt. Es gibt einiges (wie z. B. Benzin, KFZ-Versicherungen und teilweise Obst sowie Gemüse), was in Dubai wesentlich günstiger ist. Auf der anderen Seite gibt es Dinge (Internet, Handytarife und Kleidung), die in Dubai kostenintensiver sind. Insbesondere bei der Beschaffung von Lebensmitteln können große Kosteneinsparungen erzielt werden, wenn in kostengünstigen Supermärkten eingekauft wird.
Die Gründung der Firma geht sehr schnell vonstatten und nimmt in der Regel nur wenige Tage in Anspruch. Wir sind in der Lage, Ihre Firmengründung ohne Ihre Anwesenheit vorzunehmen.
Ja, das ist möglich. ARQON nimmt sich für Sie gerne diesem Vorhaben an.
Die Schritte zur Gründung eines Unternehmens sehen wie folgt aus:
In den VAE und Dubai liegt die Besonderheit vor, dass zwischen Mainland und Freezone Firmen unterschieden wird. Das Territorium der einzelen Emirate der VAE wird mit Ausnahme der Freezones als Mainland bezeichnet. Firmen im Mainland unterliegen dem staatlichen Rechtssystem. Die Regulation übernimmt das Department of Economic Development (kurz: DED). Mainland Firmen unterliegen keinen territorialen Einschränkungen und können sowohl innerhalb als auch außerhalb der Landesgrenzen Geschäfte tätigen.
Freezone Firmen liegen in sogenannten Designated Zones, die grundsätzlich nicht zum Steuergebiet der VAE gehören. Die meisten Freezones garantieren eine 50-jährige Steuerfreiheit. Freezones als solche werden unabhängig vom Staat und dem zugrunde liegenden Rechtssystem geführt. Firmen innerhalb der Freezone dürfen ausschließlich innerhalb der jeweiligen Freezone oder außerhalb der VAE Geschäfte tätigen.
Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Mit Ausnahme von Ölgesellschaften und ausländischen Banken werden bei Unternehmen ebenfalls keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erhoben. Die Mehrwertsteuer (VAT) wurde in den VAE am 1. Januar 2018 eingeführt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 5 Prozent. Touristen und Besucher können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Einkäufe beantragen, die sie während ihres Aufenthalts in den VAE getätigt haben.
Die VAE kündigten am 31. Januar 2022 an, dass ab dem 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer in Höhe von 9 Prozent für Unternehmen eingeführt wird, um internationale Transparenzstandards zu erfüllen und darüber hinaus die Herausforderungen der Digitalisierung der globalen Wirtschaft zu bewältigen. Kleine Unternehmen und Start-Ups sollen entlasten werden und indes greift die Steuer erst ab einem Grenzbetrag in Höhe von 375.000 AED. Der Steuersatz soll für alle Gewinne und sonstigen Nettobeträge gelten, die in den nach international anerkannten Bilanzierungsstandards erstellten Jahresabschlüssen ausgewiesen werden.
Ein Wohnsitz in Dubai ist nicht erforderlich, kann allerdings abhängig von der Firmenform und aus steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und buchen Sie umgehend ein kostenfreies Beratungsgespräch mit ARQON. Wir freuen uns über Ihre Anfrage und auf das gemeinsame Gespräch mit Ihnen.
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